Blutabnahme für Laboruntersuchungen
EKG (Ruhe-, und Belastungs-EKG) auf dem Ergometer
24 Stunden Blutdruck-Messung
24 Stunden EKG
Ultraschalluntersuchung der Bauchorgane
Lungenfunktionstest
Impfungen aller Art
Kur- und Rentenanträge
Disease-Management-Programme
Palliativmedizinische Betreuung
Reiseimpfberatung
Vorsorgeuntersuchungen…
Die J1 ist für Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren.
Die J2 ist für Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für Jugendliche zur Vorlage beim Arbeitgeber.
Beinhaltet die Erhebung der Vorgeschichte, die vollständige körperliche Untersuchung, Labor: Zucker, Gesamtcholesterin und Urin.
Frauen ab 55 Jahren und Männer ab 50 Jahren sollten sich untersuchen lassen. Die zweite Darmspiegelung erfolgt 10 Jahre später.
Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata, des äußeren Genitals ab dem Alter von 45 Jahren 1 mal pro Jahr. Inhalt: Erhebung der Vorgeschichte, Inspektion und Abtasten des äußeren Genitales, Abtasten der Prostata vom After aus, sowie Abtasten der Leistenlymphknoten.
Vorsorge Hautkrebs:
Früherkennung von bösartigen Hauterkrankungen ab 35 Jahren, alle 2 Jahre.
Vorsorge Baucharortmen Aneurysmen:
Früherkennung einmalig für Männer ab 65 Jahren.
Es ist nicht leicht, sich vom Leben zu verabschieden, gerade wenn man an einer unheilbaren Krankheit erkrankt ist. Palliativmedizin ist viel mehr, als nur eine Begleitung beim Sterben. Unser Ziel ist es, trotz der unumgänglichen Situation eine hohe Lebensqualität zu ermöglichen. Unser ganzheitlicher Ansatz beruht auf der bestmöglichen Linderung der körperlichen Beschwerden. Schmerzen, Übelkeit, Atemnot und andere Symptome können durch eine durchdachte Therapie gut behandelt werden. Auch eine psychosoziale Begleitung in Zusammenarbeit mit anderen Professionen wie z.B. Pflegediensten oder dem Hospizverein liegt uns am Herzen. Die Palliativmedizin unterstützt den Patienten, seine letzte Phase des Lebens selbst so aktiv wie möglich und sebstbesimmt zu gestalten.
Hinweis: Für Leistungen, die außerhalb der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen liegen (Reiseimpfungen, Atteste usw.) sind wir gezwungen, diese nach dem 1fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu berechnen.